BAFA-Förderung von Einzel-Maßnahmen BEG EM

 

Allgemeine Fördervoraussetzungen:

Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen im Gebäudebestand, wenn die Anlage zur überwiegenden Bereitstellung der Raumheizung, zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung sowie zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze verwendet wird.  Bei der Errichtung von Erdwärmesonden gilt: Das Bohrunternehmen muss nach DVGW W120-2 zertifiziert sein und es muss eine verschuldensunabhängige Versicherung abgeschlossen werden.

Fristen und Zuständigkeiten:

Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als dieser gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Der Antrag ist online zu stellen (www.bafa.de). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Fördersätze (Stand Januar 2023)

Die Fördersätze für Wärmepumpen betragen 25 % im Standardfall, 30 % bei erdgekoppelten Anlagen, sowie bei Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen. Bei Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung erhöht sich der Fördersatz auf 35 bzw. 40 %. Die höheren Fördersätze werden ebenfalls für den Austausch einer Gasetagenheizung und einer über 20 Jahre alten Gaszentralheizung gewährt.

Förderfähige Kosten:

Die förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind bei Wohngebäuden gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt 15 Mio. €. Zu den förderfähigen Kosten gehören Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, die Einbindung von Experten für Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben für notwendige Umfeld Maßnahmen. Zu diesen gehören z. B. die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, die Erschließung der Wärmequelle sowie Optimierungen des Heizungsverteilsystems, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder die Installation eines Speichers.

Technische Anforderungen

Für unsere Kunden bildet weiterhin die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat die wichtigste Referenz bei der Auswahl des zu fördernden Geräts. Wärmepumpen mit einem wassergeführten Wärmeverteilsystem müssen alle Energieverbräuche sowie die erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen.

Effizienzkriterium

Es werden nur Wärmepumpen gefördert, die die festgelegten Effizienzkriterien erfüllen. Förderfähige Wärmepumpen finden Sie in der BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat auf www.bafa.de. Das Gesamtsystem muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen. Die Jahres-arbeitszahl können Sie mit Ihrem Fachpartner mithilfe des JAZ-Rechners (siehe S.7) berechnen.

Übrigens: Im Rahmen der BEG (EM)-Förderung wird in der Modernisierung nicht nur der Heizungstausch gefördert. Maßnah¬men an der Gebäudehülle, sonstige Anlagentechnik und Heizungsoptimie¬rung werden mit 20 % gefördert und die Baubegleitung mit 50 % – sofern die Maßnahmen umgesetzt werden.

 

BAFA-Förderung BEG-EM für Wärmepumpen ab 2023

Austausch ineffiziente Heizung¹)

Standard- Fall: 35%
Mit WP-Bonus²): 40%

Austausch sonstige Heizung

Standard- Fall: 25%
Mit WP-Bonus²): 30%

1) funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder min. 20 Jahre alte Gaszentralheizung
2) WP-Bonus für die Nutzung der Wärmequellen Erdreich, Grundwasser und Abwasser sowie für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.