Das neue Gesetz für erneuerbares Heizen:
Nach dem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates gilt ab dem Jahr 2024: die meisten Neubauten müssen Ihre Heizungsanlagen mit mind. 65% erneuerbaren Energien errichten.
Genauer gesagt gilt für Neubauten in Neubaugebieten, die ab dem 01.Januar 2024 einen Bauantrag stellen diese Regelung.
Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes z.B. in Baulücken oder in einem bestehenden Wohngebiet gilt die Regelung frühestens ab 2026.
Für Altbauten sieht das Gesetz großzügige Übergangsfristen für bestehende Heizungsanlagen mit unterschiedlichen Technologien vor.
In Altbauten, deren Heizungsanlage noch funktioniert oder sich reparieren lässt ist kein Heizungstausch vorgeschrieben.
Ist die Heizungsanlage im Altbau defekt und ist keine Reparatur mehr möglich, gelten besondere Übergangslösungen.
Ist es dann überhaupt noch eine Überlegung wert, die alte Heizungsanlage zu tauschen, wenn es kein muss mehr ist?
Die Frage ist, wie lange gilt noch die Förderung zum Austausch der bestehenden Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe?
Das ist eine Frage, die wir nicht beantworten können, wohl aber wie diese Förderung aussieht:
Ab 2024 gilt für klimafreundliches Heizen: bis zu 70% Gesamtförderung!
30% Grundförderung für den Austausch einer alten Heizungsanlage zu einer Wärmepumpe.
20% Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg auf eine Wärmepumpe.
30% einkommensabhängiger Zuschuss für selbstgenutztes Eigentum mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 € pro Jahr.
5% Effizienzbonus, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Fazit: auch wenn es keine Pflicht ist, die alte Heizungsanlage zu tauschen, ist es doch eine ernste Überlegung wert, bei so einer attraktiven Förderung den Schritt zu einer neuen Wärmepumpe zu wagen.